DSGVO Mediation

DATENSCHUTZMEDIATION!

Was ist das? Braucht man das?

Ich empfehle als Antwort ein eindeutiges JA, wenn sich ein Bedarf zeigt und begründe das wie folgt!

Die rechtmäßige (oder auch mangelhafte)  Anwendung der DSGVO kann mit und bei  Betroffenen durchaus Konfliktpotential entwickeln. 

Fallbeispiel: Wenn die Betroffenen z.B. Mitarbeiter/Innen sind, denen auf einmal die private Nutzung von Firmendevices (Mobiltelefon, Notebook usw.) untersagt wird, oder es neue Regeln für BYOD (bring your own device) gibt.

Fallbeispiel: Wenn betroffene Interessenten/Kunden/Geschäftspartner mit neuen Verfahrensregeln konfrontiert werden.

Fallbeispiel: Auch kann die Moderation des Datenschutzverantwortlichen (z.B. Geschäftsführung) gefragt sein, um den/die eigenen DSBA (internen/externen Datenschutzbeauftragten) zu unterstützen.

Fallbeispiel: Wenn Betroffene in ihren Rechten verletzt werden, bzw. ihre Beschwerden nicht entsprechend wahrgenommen werden.

Kurz gesagt, es besteht die Gefahr von eskalierenden Konflikten. Nun kommt die Datenschutzmediation ins Spiel. Sie kann teure rechtliche Auseinandersetzungen verhindern, indem Sie alle Partner an einen Tisch bringt und einen Ausgleich schafft.

Meine Empfehlung

Ich empfehle u.a. allen DSBA`s eine einschlägige Schulung zu diesem Thema zu absolvieren bzw. rechtzeitig Datenschutzmediation in Anspruch zu nehmen. Gemeinsam mit dem ersten österreichischen Datenschutzmediator Herrn Mag. Ulrich WANDERER (www.datenschutzmediation.at) biete ich Schulungshalbtage an, bei dem anhand vorbereiteter Fallbeispiele des Kunden Methoden mit Konfliktauflösungspotential trainiert werden.

Falls Sie Interesse haben, kontaktieren Sie uns (k.singer@der-berater.at). Wir werden gerne ein maßgeschneidertes Angebot erstellen.

Image
©2020 Karl Singer
Impressum & AGB | Datenschutz | Cookies
Email: k.singer@der-berater.at
Tel: +43 676 95 17 414